Geburt melden
Sie müssen nach der Geburt dem Standesamt den Namen Ihres Kindes mitteilen. Haben Sie Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer anderen Geburtshilfe-Einrichtung bekommen, meldet der Träger der Einrichtung die Geburt in der Regel direkt beim Standesamt. Kam Ihr Kind bei einer Hausgeburt zur Welt, müssen Sie den Namen Ihres Kindes selbst beim Standesamt anzeigen.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Rathaus
,
Zimmer: 03
Telefon:
07143 8143-11
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Dienstag und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Bürgerbüro
Rathaus
,
Zimmer: 03
Telefon:
07143 8143-11
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Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:30 - 18:30 Uhr
Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Geburt melden finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: