Gehwegabsenkung oder Gehwegerhöhung
Muss der Gehweg aufgrund eines Baumaßnahme, einer Änderung oder Neuanlegung einer Zufahrt umgestaltet werden und liegt kein Planungsfehler seitens der Gemeinde vor, sind die Kosten seitens des Antragstellers zu tragen. Der Auftrag erfolgt seitens der Gemeindeverwaltung nach Unterzeichnung der Kostenübernahmeerklärung.
Diese finden Sie unter Dokumente.
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Rathaus
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