Gewerbesteuer
Vorauszahlungstermine
Die Gemeindekasse bittet um Beachtung der Fälligkeit folgender Steuern:
- Grundsteuer- sowie Gewerbesteuer-Vorauszahlungen sind jedes Jahr fällig am
- 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. eines jeden Jahres
Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge pünktlich zu den obengenannten Fälligkeitsterminen und geben Sie auf der Überweisung Ihr Buchungszeichen an.
Vielen Dank!
Denjenigen Abgabepflichtigen, die der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat
erteilt haben, werden die fälligen Steuern zum Fälligkeitstermin abgebucht.
Ansprechpartner
Finanzwesen
Rathaus
,
Zimmer: 13
Telefon:
07143 8143-20
E-Mail schreiben
Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:30 - 18:30 Uhr
Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Gewerbesteuer finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: