Jagdschein
Wer jagen möchte, muss einen Jagdschein besitzen. Sie erhalten den Jagdschein für ein Jahr oder für drei Jahre. Den Jugendjagdschein erhalten Sie für ein Kalenderjahr. Sie können außerdem einen Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erhalten.
Sie müssen den Jagdschein während der Jagd mit sich führen.
Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Rathaus
,
Zimmer: 03
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07143 8143-10
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Sprechzeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
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Dienstag und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
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Sprechzeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:30 - 18:30 Uhr
Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Jagdschein finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: