Schankerlaubnisse
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass bei jeder öffentlichen Veranstaltung durch Vereine oder Personen, bei der Getränke und Speisen öffentlich zum Verkauf angeboten werden, unbedingt ein Antrag auf eine Gestattung nach § 12 GastG (Schankerlaubnis) zu stellen ist.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Rathaus
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Sprechzeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Vorgänge
Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Schankerlaubnisse finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: