Wohngeld

Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Dieser Antrag ist schriftlich zu stellen. Der Antrag ist zu unterschreiben und alle geforderten Nachweise beizufügen.

Ansprechpartner

Bürgerbüro
Rathaus , Zimmer: 03

Telefon: 07143 8143-11
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Sprechzeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:30 - 18:30 Uhr

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Sprechzeiten

Dienstag und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Vorgänge

Detaillierte Verfahrensbeschreibungen und -abläufe sowie rechtliche Hinweise zum Thema Wohngeld finden Sie auch im Verwaltungsportal Service BW. Folgende Ausführungen könnten für Sie von Interesse sein: